Rechtsprechung
OVG Sachsen, 08.04.2009 - 1 B 419/08 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Justiz Sachsen
SächsBO § 6, § 67
Baugenehmigung; Abweichung; Abstandsflächen; Denkmalschutz; Bestandsschutz; Nutzungsänderung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung von Widerspruch und Klage eines Dritten gegen die Erteilung einer Baugenehmigung; Drittschützende Wirkung der Regelungen zu Abstandsflächen
- Judicialis
SächsBO § 6; ; SächsBO § 67
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
SächsBO § 6; SächsBO § 67
Baugenehmigung; Abweichung; Abstandsflächen; Denkmalschutz; Bestandsschutz; Nutzungsänderung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Leipzig, 14.11.2008 - 4 L 436/08
- OVG Sachsen, 08.04.2009 - 1 B 419/08
Wird zitiert von ... (7) Neu Zitiert selbst (5)
- OVG Sachsen, 25.08.2005 - 1 B 889/04
Abweichung, Abstandsflächen, Bestandsschutz, Nutzungsänderung, Gebietsart, …
Auszug aus OVG Sachsen, 08.04.2009 - 1 B 419/08
Es ist vielmehr zu dem nicht zu beanstandenden Ergebnis gekommen, dass die Antragsgegnerin die Schutzziele der entsprechenden baurechtlichen Anforderungen und das Ausmaß ihrer Beeinträchtigung fehlerfrei bestimmt, ihnen aber zutreffend die für die Abweichung streitenden Belange gegenübergestellt habe (vgl. in diesem Zusammenhang SächsOVG, Urt. v. 28.8.2005 - 1 B 889/04 -). - OVG Sachsen, 20.10.2005 - 1 BS 251/05
Baugrenze, Baulinie, Rücksichtsnahmegebot, Abstandsflächen, Grenzbebauung, …
Auszug aus OVG Sachsen, 08.04.2009 - 1 B 419/08
Hiernach ist das Beschwerdeverfahren mangels substanziierter Darlegung einer konkreten Grundstückswertminderung durch die angegriffene Baugenehmigung auf den eine Art von Auffangwert (SächsOVG, Beschl. v. 20.10.2005 - 1 BS 251/05 - m. w. N) darstellenden Betrag von 7.500 EUR für jede der Antragstellerinnen - im Eilverfahren davon die Hälfte - abzustellen. - OVG Sachsen, 17.09.2007 - 1 B 324/06
Rückbauverfügung; Kulturdenkmal; Geschichtliche Bedeutung; Umgestaltung; …
Auszug aus OVG Sachsen, 08.04.2009 - 1 B 419/08
Demzufolge verlieren hier die denkmalschutzrechtlichen Gründe für die Erteilung einer Abweichung nach § 67 SächsBO ihren Charakter als öffentlicher Belang nicht dadurch, dass die Befreiung auch im privaten Interesse der Beigeladenen an der rentierlichen Nutzung des Kulturdenkmals erfolgt (SächsOVG, Urt. 17.9.2007 - 1 B 324/06 - m. w. N.). - OVG Sachsen, 12.06.1997 - 1 S 344/95
Kulturdenkmal; Anforderungen; Öffentliches Erhaltungsinteresse; Begründung
Auszug aus OVG Sachsen, 08.04.2009 - 1 B 419/08
Dafür spricht zunächst, dass die Feststellung der Eigenschaft als Kulturdenkmal im öffentlichen Interesse liegt (vgl. § 1 und § 2 Abs. 1 SächsDSchG; vgl. auch SächsOVG, Urt. v. 12.6.1997, SächsVBl. 1998, 12). - OVG Sachsen, 25.03.2009 - 1 B 250/08
Aufschiebende Wirkung; Nutzungsänderung; Bestandsschutz; Abstandsflächen; …
Auszug aus OVG Sachsen, 08.04.2009 - 1 B 419/08
Denn nach der Rechtsprechung des Senats kann von einer Einhaltung der Abstandsflächen auch unter dem Gesichtspunkt des Bestandsschutzes nicht abgesehen werden, wenn durch bauliche Änderungen am Bestand die die Genehmigungsfrage - wie hier - neu aufgeworfen wird (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 25.3.2009 - 1 B 250/08 -).
- OVG Sachsen, 20.08.2020 - 1 A 1194/17
Grenzgarage; Abstandsfläche; Luftwärmepumpe; Rücksichtnahmegebot; Abweichung; …
2006, 183; ebenso Senatsbeschl. v. 8. April 2009 - 1 B 419/08 - zuletzt Urteile v. 31. Mai 2011 - 1 A 296/09 - und 1 A 297/09 - ...) entschieden, dass eine Abweichung von der Abstandsflächenvorschrift des § 6 SächsBO auch nach der vom Gesetzgeber im Jahr 2004 vorgenommenen Verkürzung des Abstandsmaßes von 1 H auf 0, 4 H erfolgen kann, wenn dies mit den Schutzzielen des Abstandsflächenrechts vereinbar ist, das Ausmaß ihrer Beeinträchtigungen fehlerfrei bestimmt und mit den für eine Abweichung streitenden Gründen sowie den öffentlichen und geschützten Nachbarinteressen abgewogen wurde. - OVG Sachsen, 28.12.2009 - 1 B 400/09
Eigenständigkeit des Verfahrens nach § 80 Abs. 7 Verwaltungsgerichtsordnung ( …
Voraussetzung für eine ermessensgerechte Abweichungsentscheidung ist eine zutreffende Bestimmung der Schutzziele der in Rede stehenden bauordnungsrechtlichen Vorschrift und die Ermittlung des Ausmaßes ihrer Beeinträchtigung (SächsOVG, Beschl. v. 8.4.2009 - 1 B 419/08 - m. w. N.).Auch die Abstandsflächen sind einer Abweichung nach § 67 Abs. 1 SächsBO zugänglich (…SächsOVG, Urt. v. 28.8.2005 a. a. O.; Beschl. v. 8.4.2009 a. a. O., st. Rspr.).Hier hat die Beigeladene zur Begründung ihrer Abweichung zutreffend darauf hingewiesen, dass aufgrund des Gebäudeabstandes brandschutzrechtliche Bedenken nicht bestehen.
- OVG Sachsen, 11.10.2011 - 1 B 230/11
Abweichung, Abstandsfläche
Der beschließende Senat hat bereits mit Urteil vom 28. August 2005 (JbSächsOVG 13, 270, 281 ff. = SächsVBl. 2006, 183; ebenso Senatsbeschl. v. 8. April 2009 - 1 B 419/08 - zuletzt Urteile v. 31. Mai 2011 - 1 A 296/09 - und 1 A 297/09 - für Balkonanlagen [jeweils rechtskräftig]) entschieden, dass eine Abweichung von der Abstandsflächenvorschrift des § 6 SächsBO auch nach der vom Gesetzgeber im Jahr 2004 vorgenommenen Verkürzung des Abstandsmaßes von 1 H auf 0, 4 H erfolgen kann, wenn dies mit den Schutzzielen des Abstandsflächenrechts vereinbar ist, das Ausmaß ihrer Beeinträchtigungen fehlerfrei bestimmt und mit den für eine Abweichung streitenden Gründen sowie den öffentlichen und geschützten Nachbarinteressen abgewogen wurde.
- OVG Sachsen, 12.06.2014 - 1 A 754/13
Abweichung, Ermessen, Abstandsfläche, Nachbarrechtsbehelf, Bestandsschutz
12 "Der beschließende Senat hat bereits mit Urteil vom 28. August 2005 (JbSächsOVG 13, 270, 281 ff. = SächsVBl. 2006, 183; ebenso Senatsbeschl. v. 8. April 2009 - 1 B 419/08 - zuletzt Urteile v. 31. Mai 2011 - 1 A 296/09 - und 1 A 297/09 - für Balkonanlagen [jeweils rechtskräftig]) entschieden, dass eine Abweichung von der Abstandsflächenvorschrift des § 6 SächsBO auch nach der vom Gesetzgeber im Jahr 2004 vorgenommenen Verkürzung des Abstandsmaßes von 1 H auf 0, 4 H erfolgen kann, wenn dies mit den Schutzzielen des Abstandsflächenrechts vereinbar ist, das Ausmaß ihrer Beeinträchtigungen fehlerfrei bestimmt und mit den für eine Abweichung streitenden Gründen sowie den öffentlichen und geschützten Nachbarinteressen abgewogen wurde.13 Bei der Erteilung einer Abweichung ist zu berücksichtigen, dass die einschlägigen Belange und Interessen regelmäßig schon durch die sonstigen baurechtlichen Vorschriften in einen gerechten Ausgleich gebracht worden sind und die Gleichmäßigkeit des Gesetzesvollzugs kein beliebiges Abweichen von den Vorschriften der Landesbauordnungen gestattet, andererseits jedoch § 67 SächsBO eine Flexibilisierung insbesondere bei der Verwirklichung der betroffenen Schutzgüter eröffnet (…vgl. SächsOVG, Urt. v. 28. August 2005 a. a. O. S. 281 unter Hinweis auf die Gesetzesbegründung). - VG Augsburg, 01.12.2014 - Au 5 S 14.1622
Vorläufiger Rechtsschutz; Nachbarklage; Baugenehmigung zur Errichtung eines …
Das Rücksichtnahmegebot gibt dem Nachbarn insbesondere nicht das Recht, vor jeglicher Beeinträchtigung, speziell vor jeglichen Einblicken verschont zu bleiben (vgl. SächsOVG, B.v. 8.4.2009 - 1 B 419/08 - juris Rn. 7;… B.v. 23.2.2010 - 1 B 581/09 - juris Rn. 5). - OVG Sachsen, 04.08.2014 - 1 B 82/14
Abweichung, Baugenehmigung, Abstandsfläche
"Der beschließende Senat hat bereits mit Urteil vom 28. August 2005 (JbSächsOVG 13, 270, 281 ff. = SächsVBl. 2006, 183; ebenso Senatsbeschl. v. 8. April 2009 - 1 B 419/08 - zuletzt Urteile v. 31. Mai 2011- 1 A 296/09 - und 1 A 297/09 - f ü r Balkonanlagen [jeweils rechtskräftig]) entschieden, dass eine Abweichung von der Abstands-flächenvorschrift des § 6 SächsBO auch nach der vom Gesetzgeber im Jahr 2004 vorgenommenen Verkürzung des Abstandsmaßes von 1 H auf 0, 4 H erfolgen kann, wenn dies mit den Schutzzielen des Abstandsflächenrechts vereinbar ist, das Ausmaß ihrer Beeinträchtigungen fehlerfrei bestimmt und mit den für eine Abweichung streitenden Gründen sowie den öffentlichen und geschützten Nachbarinteressen abgewogen wurde. - OVG Sachsen, 14.05.2013 - 1 B 369/12
Abweichungen, Abstandsflächen
5 Der beschließende Senat hat bereits mit Urteil vom 28. August 2005 (JbSächsOVG 13, 270, 281 ff. = SächsVBl. 2006, 183; ebenso Senatsbeschl. v. 8. April 2009 - 1 B 419/08 - zuletzt Urteile v. 31. Mai 2011 - 1 A 296/09 und 1 A 297/09 - für Balkonanlagen [jeweils rechtskräftig]) entschieden, dass eine Abweichung von der Abstandsflächenvorschrift des § 6 SächsBO auch nach der vom Gesetzgeber im Jahr 2004 vorgenommenen Verkürzung des Abstandsmaßes von 1 H auf 0, 4 H erfolgen kann, wenn dies mit den Schutzzielen des Abstandsflächenrechts vereinbar ist, das Ausmaß ihrer Beeinträchtigungen fehlerfrei bestimmt und mit den für eine Abweichung streitenden Gründen sowie den öffentlichen und geschützten Nachbarinteressen abgewogen wurde.